Die Steuerbehörde im US-Bundesstaat NewYork hat wohl ein Schlupfloch für neue Steuereinnahmen für (Online-)Versandhändler gefunden.

Normalerweise muss ein (Online-)Versandhändler in der USA nur Umsatzsteuer zahlen, wenn sich dieser im selben US-Bundesstaat befindet wie der Käufer. Der US-Bundesstaat New York legt dieses Gesetz nun etwas anders aus und zwar sollen Teilnehmer von Werbe- und Partnerprogrammen quasi als örtliche Niederlassung zählen. Das würde bedeuten das Amazon und andere (Online-)Versandhändler in Zukunft die Umsatzsteuer im Bundesstaat New York blechen müssen, sobald einer Ihrer "Partner" aus eben diesem kommt. Die Presse nennt dieses Gesetz bereits ""Amazon Tax""

Den (Online-)Versandhändlern dürfte das persönlich eigentlich egal sein, da die Umsatzsteuer der Käufer bezahlt.

Aber genau aus diesem Grund hat Amazon Klage eingereicht, da der Onlineversandhändler Wettbewerbsnachteile befürchtet, wenn Bürger im Bundesstaat New York künftig nicht mehr "Steuerfrei" bestellen können.
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